Die Richtlinien für die Bemessung von Mischwasserentlastungen laut ÖWAV Regelblatt 19 wurden in cePipe umgesetzt.
Hintergrund zu Weiterleitungswirkungsgraden
Aus technischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen sind in historisch gewachsenen Mischwasserkanalisationen Entlastungsbauwerke zu finden, welche im Regenwetterfall die Weiterleitung zur Abwasserreinigungsanlage begrenzen und Teile des Mischwassers ungereinigt in Gewässer ableiteten. Dabei ist die stoßweise Belastung der Gewässer durch Schmutzfrachten zu begrenzen. Weitere Infos zum Thema finden sich im Arbeitsbehelf Nr. 62 des ÖWAV.
Richtlinien für die Bemessung von Mischwasserentlastungen
Die Mindestanforderungen an die Mischwasserbehandlung entsprechend dem Stand der Technik werden im ÖWAV Regelblatt 19 (2007) festgelegt. Anstelle von konstruktiven Vorgaben des bisherigen Regelblattes 19 (1987) werden nun Weiterleitungswirkungsgrade definiert. Das heißt, von den Inhaltsstoffen des Mischwassers muss ein bestimmter Anteil im Jahresmittel zur Kläranlage geleitet werden.
Weiterleitungswirkungsgrade
Die Trennung der Teilströme in Schmutz- und Regenwasser wird nach deren Entstehung in den Entsorgungsgebieten (Teilstrom Schmutzwasser) und in den Einzugsgebieten (Teilstrom Regenwasser) als Schmutzwasserkonzentrationen des Gesamtabflusses an den instationären Rechenkern von EpaSWMM übergeben. Durch die Kenntnis aller Teilstromfrachten von Zu- und Abfluss wird durch die Software cePipe der Weiterleitungswirkungsgrad entsprechend dem ÖWAV Regelblatt 19 berechnet.
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