Berechnung Weiterleitungswirkungsgrade laut ÖWAV RB 19

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Die Richtlinien für die Bemessung von Mischwasserentlastungen in cePipe umgesetzt

Aus technischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen sind in historisch gewachsenen Mischwasserkanalisationen Entlastungsbauwerke zu finden, welche im Regenwetterfall die Weiterleitung zur Abwasserreinigungsanlage begrenzen und Teile des Mischwassers ungereinigt in Gewässer ableiteten. Dabei ist die stoßweise Belastung der Gewässer durch Schmutzfrachten zu begrenzen.

Richtlinien für die Bemessung von Mischwasserentlastungen

Die Mindestanforderungen an die Mischwasserbehandlung entsprechend dem Stand der Technik werden im ÖWAV Regelblatt 19 (2007) festgelegt. Anstelle von konstruktiven Vorgaben des bisherigen Regelblattes 19 (1987) werden nun Weiterleitungswirkungsgrade definiert. Das heißt, von den Inhaltsstoffen des Mischwassers muss ein bestimmter Anteil im Jahresmittel zur Kläranlage geleitet werden.

Weiterleitungswirkungsgrade

Die Trennung der Teilströme in Schmutz- und Regenwasser wird nach deren Entstehung in den Entsorgungsgebieten (Teilstrom Schmutzwasser) und in den Einzugsgebieten (Teilstrom Regenwasser) als Schmutzwasserkonzentrationen des Gesamtabflusses an den instationären Rechenkern von EpaSWMM übergeben.

Durch die Kenntnis aller Teilstromfrachten von Zu- und Abfluss wird durch die Software cePipe der Weiterleitungswirkungsgrad entsprechend dem ÖWAV Regelblatt 19 berechnet.

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